Der Zoll ist Bestandteil der Bundesfinanzverwaltung und ist dem Bundesfinanzministerium unterstellt. Der Zoll erhebt Zölle und verschiedene Bundessteuern, vollstreckt Geldforderungen des Bundes und bundesunmittelbarer Körperschaften, wie beispielsweise gesetzlicher Krankenkassen und sorgt für die Einhaltung der Verbote und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr und überwacht dabei Geldwäsche, Drogen- und Waffenschmuggel. Darüber hinaus verhindert und verfolgt der Zoll aktiv die Schwarzarbeit und prüft ob die Tarif- und Mindestlöhne eingehalten werden.
