Kern der Justiz ist die Rechtsprechung. Orte der Rechtsprechung sind die Gerichte der verschiedenen Gerichtsbarkeiten. Weitere Behörden der Justiz sind die Staatsanwaltschaften, der Justizvollzug, das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit und die Justizverwaltung.
Staatsanwaltschaften ermitteln zu Straftaten. Strafgerichte verhandeln u.a. daraus resultierende Anklagen und können am Prozessende verurteilen. Zu Haftstrafen verurteilte Menschen werden in Justizvollzugsanstalten untergebracht, dort beginnt die Resozialisierungsarbeit, sprich die Vorbereitung auf den Tag der Haftentlassung. Das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit kümmert sich u.a. um zu Bewährungsstrafen verurteilte Menschen oder diese, die selbst nach der Haftentlassung noch unter gerichtlichen Auflagen stehen.
Die Fachgerichte wie Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichten verhandeln rechtliche Streitpunkte, die nicht vor Zivil- oder Strafgerichten verhandelt werden. Fachgerichte sind spezialisierte Gerichte, die sich mit bestimmten Rechtsgebieten befassen.
An den Gerichten und Staatsanwaltschaften arbeiten Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte in den Servicestellen, quasi der Organisationszentrale. In den Justizwachtmeistereien haben Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister logistische Aufgaben. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind fachjuristisch qualifizierte Beamte des gehobenen Justizdienstes, deren Tätigkeit aus früheren richterlichen Aufgaben resultieren. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind in der Anklagebehörde beschäftigt. Richterinnen und Richter leiten Verhandlungen, sie sprechen Urteile. Justizvollzugsbeamte sind diejenigen, die im Gefängnis verurteilten Menschen auf den Weg in ein Leben ohne neue Straftaten helfen.
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