In den 10 Finanzämtern des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden durch die Bediensteten die Steuererklärungen bzw. Steueranmeldungen der Steuer-pflichtigen eigenverantwortlich geprüft und daraufhin die zu zahlende Steuer festgesetzt und erhoben. Außerdem werden in den Finanzämtern Rechtsbehelfe (Einsprüche) der Steuerpflichtigen bearbeitet und entschieden sowie einzelne Betriebe durch die Kolleginnen und Kollegen des Außendienstes geprüft. Zudem können sich die Bürgerinnen und Bürger im Finanzamt in steuerrechtlichen Fragen beraten lassen.
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